Die Rollregeln
sehen zwei Arten von Strafen für Vergehen gegen die Spielregeln vor: Spielstrafen
und persönliche Strafen. Während die Spielstrafen (indirekter
Freistoß, direkter Freistoß und Penalty) den Sinn haben, außer
dem schuldigen Spieler auch seine Mannschaft zu bestrafen, richten sich die persönlichen
Strafen gegen den betreffenden Spieler selbst. Persönliche Strafen
nach den Spielregeln sind die Verwarnung und der Spielfeldverweis Artikel
63 2. "der Schiedsrichter hat die Pflicht, gegen Spieler vorzugehen, die
wiederholt Fouls begehen, rau und unfair spielen, sich unsportlich verhalten oder
gegen den sportlichen Anstand handeln." Artikel
64 1. "Der Schiedsrichter ist berechtigt, jeden Spieler wegen seines Verhaltens
angemessen zu bestrafen."
Ermahnung
Verwarnung
Platzverweis
Faszit
Ermahnung
Sie zählt nicht zu den persönlichen Strafen,
wird auch nicht in den Spielregeln erwähnt, trotzdem ist sie für einen
reibungslosen Spielablauf von besonderer Bedeutung. Die Ermahnung gibt dem Schiedsrichter
die Möglichkeit, einen fehlbaren Spieler gewissermaßen vorzuwarnen.
Erscheint dem Schiedsrichter die Ermahnung noch ausreichend, sei es, dass das
Vergehen als nicht so schwerwiegend angesehen wurde, sei es, dass er das Verhalten
des Spielers noch nicht als unsportlich ansieht, so kann er zunächst von
einer Verwarnung absehen. Die Ermahnung soll den Spieler davon abhalten, weiterhin
so zu spielen oder sich so zu verhalten, dass als Folge seiner Spielweise der
Schiedsrichter die Verwarnung oder gar den Spielfeldverweis aussprechen muss.
Der Schiedsrichter muss ein Gespür dafür
haben, ob der betreffende Spieler noch mit der Ermahnung ansprechbar ist, ob die
mahnenden Worte noch "ankommen" werden. Wo die Spielregeln jedoch für
die Art der Spielweise oder das Betragen eines Spielers die Verwarnung oder den
Platzverweis vorschreiben, kann der Schiedsrichter nicht mehr so großzügig
sein, mit der Ermahnung auskommen zu wollen. Damit würde er die eigene Autorität
untergraben, er würde den Sinn und Zweck der persönlichen Strafen verfälschen.
Die Ermahnung ist gewissermaßen eine Vorbeugungsmaßnahme,
sie darf nie als Ersatz für persönliche Strafen gelten. Sie setzt beim
Schiedsrichter Einfühlungsvermögen, beim Spieler Einsicht voraus. Wo
diese Einsicht beim Spieler nicht mehr vorhanden ist, ist auch die Ermahnung überflüssig
geworden. Wenn die Ermahnung auch nicht an eine bestimmte Form gebunden ist, so
sollte der Schiedsrichter den fehlbaren Spieler dennoch persönlich ansprechen
und ihn auffordern, sich einer korrekten Spielweise bzw. eines sportlichen Verhaltens
zu befleißigen, andernfalls er ihn verwarnen müsste.
Verwarnung
Mit den Machtbefugnissen des Schiedsrichters ist nicht nur das Recht verbunden,
persönliche Strafen aussprechen zu können, er hat vielmehr die Pflicht,
diese Strafen unter Beachtung der Regelbestimmungen auszusprechen.
Verwarnung
und Platzverweis sind zwei Möglichkeiten, das Spiel in geordneten Bahnen
zu halten. Wichtig dabei ist, dass diese Möglichkeiten mit dem richtigen
Fingerspitzengefühl zum richtigen Zeitpunkt genutzt werden. Das
Zeigen der gelben/blauen Karte sollte gegenüber dem schuldigen Spieler deutlich
erfolgen, von Angesicht zu Angesicht, in angemessenem Abstand nicht jedoch
dann, wenn der betreffende Spieler noch am Boden liegt oder bereits dem Schiedsrichter
den Rücken zugekehrt hat. Die Verwarnung, welcher Grund auch immer
vorliegen mag, sollte in sachlich ruhigem Ton erfolgen, damit sie möglichst
beruhigend auf den verwarnten Spieler wirkt, nicht etwa noch Trotz oder Gegenreaktion
herbeiführt. Der Spieler sollte trotz dieser persönlichen Strafe vom
Schiedsrichter so angesprochen werden, dass er spürt, der Schiedsrichter
möchte Schlimmeres Platzverweis verhüten. Es
ist nicht unbedingt erforderlich, dass der Schiedsrichter das Spiel sogleich unterbricht,
um eine Verwarnung auszusprechen. Er kann dies nach dem Spielvorgang in der dann
folgenden Spielunterbrechung nachholen. In den Spielregeln ist für
bestimmte Regelverstöße als persönliche Strafe die Verwarnung
festgelegt, dies hat oft obligatorischen Charakter. Bei der Beurteilung verbotenen
Spiels sind die persönlichen Strafen in das Ermessen des Schiedsrichters
gelegt. Dieser Ermessensspielraum ist jedoch sehr eng gehalten. Die objektive
Beurteilung der Vergehen, die gleichwertige Bewertung dieser Spielvorgänge
für alle am Spiel Beteiligten, ob Heim- oder Gastmannschaft, die Anwendung
des gleichen Strafmaßes vom Anpfiff bis zum Spielende werden dazu beitragen,
dass Spieler wie Zuschauer so unpopuläre Entscheidungen wie Verwarnung oder
Platzverweis einsehen. Es ist für den Schiedsrichter
immer besser, im Spiel alles zu sehen als alles hören zu wollen! Nach
den Spielregeln können wir die Verwarnung in zwei Gruppen einteilen: a)
Verwarnung von Spielern, die gegen die Ordnungsvorschriften verstoßen,
b) Verbotenes Spiel und Unsportlichkeiten, die obligatorisch eine Verwarnung bedingen
oder wo nach dem Ermessen des Schiedsrichters zur Spielstrafe eine persönliche
Strafe zu verhängen ist. Selbst die härteste Spielstrafe, der Penalty,
entbindet den Schiedsrichter nicht von der Pflicht, eine Verwarnung oder selbst
den Platzverweis auszusprechen, wenn er dies für erforderlich hält. Sollte
die Verwarnung nicht den beabsichtigten Erfolg zeitigen und handelt der verwarnte
Spieler weiterhin unsportlich oder verstößt er absichtlich gegen die
Regeln, so muss der Schiedsrichter zum letzten Mittel, dem Platzverweis, greifen.
Platzverweis
Die härteste Maßnahme gegen einen Spieler
ist der Platzverweis. Es ist verständlich, wenn die Schiedsrichter
sich nur sehr schwer zu dieser Maßnahme entschließen können,
sind doch mit der Entscheidung oft heftige Proteste der Spieler und Zuschauer
verbunden, Schmährufe und Beleidigungen, die dem Spielleiter gelten und ihn
einschüchtern sollen. Er wird sich gerade in den Minuten nach einem
Platzverweis ganz besonders auf das Spiel konzentrieren müssen. Er muss sich
in seinen Gedanken vom ausgesprochenen Platzverweis lösen, sonst kommt es
unweigerlich zu so genannten Konzessionsentscheidungen. Wie bei der
Verwarnung hat der Schiedsrichter auch beim Platzverweis den Spieler persönlich
anzusprechen; der Grund der Entscheidung ist in kurzer Form mitzuteilen. Ist die
rote Karte für einen Platzverweis vorgeschrieben, so hat der Schiedsrichter
sie dem betreffenden Spieler zu zeigen. Der Schiedsrichter darf das Spiel erst
wieder fortsetzen lassen, nachdem der vom Spielfeld gewiesene Spieler das Spielfeld
verlassen hat. Eine der Hauptaufgaben
schiedsrichterlicher Tätigkeit ist der Schutz der Spieler vor gesundheitlichen
Schäden. Der Schiedsrichter muss mit aller Härte und Schärfe gegen
jene Spieler vorgehen, die keine Rücksicht gegenüber der Gesundheit
des Gegenspielers kennen. Eine gute Kondition, gutes
Laufvermögen und ein an das Spiel angepasstes Stellungsspiel werden dem Schiedsrichter
eine korrekte Beurteilung verbotenen Spiels besser ermöglichen. Großmut
und Großzügigkeit stehen oft am Beginn eines ausartenden Spiels, wobei
nicht selten der Schiedsrichter die Schuld hat. Die Persönlichkeit des Schiedsrichters
bestimmt den Ablauf eines Rollhockeyspiels; neutrale, objektive und korrekte Entscheidungen
von Beginn des Spiels an bestimmen die Grenzen, die die Spieler nicht zu Überschreiten
haben. Jeder Schiedsrichter wird wohl versuchen, möglichst
mit allen Spielern das Spiel zu beenden. Er wird von seinem Recht - und seiner
Pflicht - den Platzverweis auszusprechen, Gebrauch machen müssen, wenn die
Regeln nach der Art des Vergehens den Platzverweis zwingend vorschreiben bzw.
wenn ein bereits verwarnter Spieler wiederholt unfair spielt oder sich eines unsportlichen
Betragens schuldig macht. Großzügigkeit und mangelnder Mut können
sonst dazu führen, dass der Schiedsrichter keine Autorität gegenüber
den Spielern besitzt. Nach einem Platzverweis wird
der Schiedsrichter darauf zu achten haben, dass er das Spiel wieder in den Griff
bekommt. Die Spieler müssen erkennen, dass er weitere Ausschreitungen nicht
dulden wird. Mit der Anwendung der Vorteilsbestimmung sollte der Schiedsrichter
daher gerade nach einem Feldverweis besonders vorsichtig umgehen!
Faszit
Für den Schiedsrichter wird es nie leicht sein, persönliche Strafen
auszusprechen. Er muss aber immer bedenken, dass Langmut und Großzügigkeit
bei der Spielleitung oft Ursachen unfairer und roher Spielweise sind. Mit dem
Mut des Schiedsrichters auch zu unpopulären Entscheidungen wie bei
den persönlichen Strafen wird das Ansehen des Rollhockeysportes in
der Öffentlichkeit steigen, niemals aber Schaden nehmen. Für
den Rollhockeysport ist nicht von Bedeutung, wie viele Verwarnungen oder Platzverweise
ein Schiedsrichter ausspricht, sondern es zeichnet den Schiedsrichter aus, der
kraft seiner Persönlichkeit den Regeln Geltung verschafft. Die persönlichen
Strafen dürfen nicht gewissermaßen als Symbol seiner Machtbefugnisse
gesehen werden, sie sollten stets nur das letzte Mittel im Glied der Möglichkeiten
sein, um die ordnungsgemäße Durchführung eines Rollhockeyspiels
zu garantieren.
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