Die Rollregeln 
sehen zwei Arten von Strafen für Vergehen gegen die Spielregeln vor: Spielstrafen 
und persönliche Strafen.    Während die Spielstrafen (indirekter 
Freistoß, direkter Freistoß und Penalty) den Sinn haben, außer 
dem schuldigen Spieler auch seine Mannschaft zu bestrafen, richten sich die persönlichen 
Strafen gegen den betreffenden Spieler selbst.     Persönliche Strafen 
nach den Spielregeln sind die Verwarnung und der Spielfeldverweis  Artikel 
63 2. "der Schiedsrichter hat die Pflicht, gegen Spieler vorzugehen, die 
wiederholt Fouls begehen, rau und unfair spielen, sich unsportlich verhalten oder 
gegen den sportlichen Anstand handeln." Artikel 
64 1. "Der Schiedsrichter ist berechtigt, jeden Spieler wegen seines Verhaltens 
angemessen zu bestrafen."     
Ermahnung 
  
  
Verwarnung  
  
  
Platzverweis 
 
  
  
Faszit 
                              
                                
                  
         Ermahnung 
 Sie zählt nicht zu den persönlichen Strafen, 
wird auch nicht in den Spielregeln erwähnt, trotzdem ist sie für einen 
reibungslosen Spielablauf von besonderer Bedeutung. Die Ermahnung gibt dem Schiedsrichter 
die Möglichkeit, einen fehlbaren Spieler gewissermaßen vorzuwarnen. 
Erscheint dem Schiedsrichter die Ermahnung noch ausreichend, sei es, dass das 
Vergehen als nicht so schwerwiegend angesehen wurde, sei es, dass er das Verhalten 
des Spielers noch nicht als unsportlich ansieht, so kann er zunächst von 
einer Verwarnung absehen. Die Ermahnung soll den Spieler davon abhalten, weiterhin 
so zu spielen oder sich so zu verhalten, dass als Folge seiner Spielweise der 
Schiedsrichter die Verwarnung oder gar den Spielfeldverweis aussprechen muss. 
 Der Schiedsrichter muss ein Gespür dafür 
haben, ob der betreffende Spieler noch mit der Ermahnung ansprechbar ist, ob die 
mahnenden Worte noch "ankommen" werden. Wo die Spielregeln jedoch für 
die Art der Spielweise oder das Betragen eines Spielers die Verwarnung oder den 
Platzverweis vorschreiben, kann der Schiedsrichter nicht mehr so großzügig 
sein, mit der Ermahnung auskommen zu wollen. Damit würde er die eigene Autorität 
untergraben, er würde den Sinn und Zweck der persönlichen Strafen verfälschen. 
 Die Ermahnung ist gewissermaßen eine Vorbeugungsmaßnahme, 
sie darf nie als Ersatz für persönliche Strafen gelten. Sie setzt beim 
Schiedsrichter Einfühlungsvermögen, beim Spieler Einsicht voraus. Wo 
diese Einsicht beim Spieler nicht mehr vorhanden ist, ist auch die Ermahnung überflüssig 
geworden. Wenn die Ermahnung auch nicht an eine bestimmte Form gebunden ist, so 
sollte der Schiedsrichter den fehlbaren Spieler dennoch persönlich ansprechen 
und ihn auffordern, sich einer korrekten Spielweise bzw. eines sportlichen Verhaltens 
zu befleißigen, andernfalls er ihn verwarnen müsste.     
                                
                                
                                
                        Verwarnung  
  Mit den Machtbefugnissen des Schiedsrichters ist nicht nur das Recht verbunden, 
persönliche Strafen aussprechen zu können, er hat vielmehr die Pflicht, 
diese Strafen unter Beachtung der Regelbestimmungen auszusprechen. 
 Verwarnung 
und Platzverweis sind zwei Möglichkeiten, das Spiel in geordneten Bahnen 
zu halten. Wichtig dabei ist, dass diese Möglichkeiten mit dem richtigen 
Fingerspitzengefühl zum richtigen Zeitpunkt genutzt werden.  Das 
Zeigen der gelben/blauen Karte sollte gegenüber dem schuldigen Spieler deutlich 
erfolgen, von Angesicht zu Angesicht, in angemessenem Abstand  nicht jedoch 
dann, wenn der betreffende Spieler noch am Boden liegt oder bereits dem Schiedsrichter 
den Rücken zugekehrt hat.     Die Verwarnung, welcher Grund auch immer 
vorliegen mag, sollte in sachlich ruhigem Ton erfolgen, damit sie möglichst 
beruhigend auf den verwarnten Spieler wirkt, nicht etwa noch Trotz oder Gegenreaktion 
herbeiführt. Der Spieler sollte trotz dieser persönlichen Strafe vom 
Schiedsrichter so angesprochen werden, dass er spürt, der Schiedsrichter 
möchte Schlimmeres  Platzverweis  verhüten.     Es 
ist nicht unbedingt erforderlich, dass der Schiedsrichter das Spiel sogleich unterbricht, 
um eine Verwarnung auszusprechen. Er kann dies nach dem Spielvorgang in der dann 
folgenden Spielunterbrechung nachholen.     In den Spielregeln ist für 
bestimmte Regelverstöße als persönliche Strafe die Verwarnung 
festgelegt, dies hat oft obligatorischen Charakter. Bei der Beurteilung verbotenen 
Spiels sind die persönlichen Strafen in das Ermessen des Schiedsrichters 
gelegt. Dieser Ermessensspielraum ist jedoch sehr eng gehalten. Die objektive 
Beurteilung der Vergehen, die gleichwertige Bewertung dieser Spielvorgänge 
für alle am Spiel Beteiligten, ob Heim- oder Gastmannschaft, die Anwendung 
des gleichen Strafmaßes vom Anpfiff bis zum Spielende werden dazu beitragen, 
dass Spieler wie Zuschauer so unpopuläre Entscheidungen wie Verwarnung oder 
Platzverweis einsehen.  Es ist für den Schiedsrichter 
immer besser, im Spiel alles zu sehen als alles hören zu wollen!  Nach 
den Spielregeln können wir die Verwarnung in zwei Gruppen einteilen:  a) 
Verwarnung von Spielern, die gegen die Ordnungsvorschriften verstoßen,   
b) Verbotenes Spiel und Unsportlichkeiten, die obligatorisch eine Verwarnung bedingen 
oder wo nach dem Ermessen des Schiedsrichters zur Spielstrafe eine persönliche 
Strafe zu verhängen ist. Selbst die härteste Spielstrafe, der Penalty, 
entbindet den Schiedsrichter nicht von der Pflicht, eine Verwarnung oder selbst 
den Platzverweis auszusprechen, wenn er dies für erforderlich hält. Sollte 
die Verwarnung nicht den beabsichtigten Erfolg zeitigen und handelt der verwarnte 
Spieler weiterhin unsportlich oder verstößt er absichtlich gegen die 
Regeln, so muss der Schiedsrichter zum letzten Mittel, dem Platzverweis, greifen. 
  
                                                                     Platzverweis 
 Die härteste Maßnahme gegen einen Spieler 
ist der Platzverweis.     Es ist verständlich, wenn die Schiedsrichter 
sich nur sehr schwer zu dieser Maßnahme entschließen können, 
sind doch mit der Entscheidung oft heftige Proteste der Spieler und Zuschauer 
verbunden, Schmährufe und Beleidigungen, die dem Spielleiter gelten und ihn 
einschüchtern sollen.     Er wird sich gerade in den Minuten nach einem 
Platzverweis ganz besonders auf das Spiel konzentrieren müssen. Er muss sich 
in seinen Gedanken vom ausgesprochenen Platzverweis lösen, sonst kommt es 
unweigerlich zu so genannten Konzessionsentscheidungen.     Wie bei der 
Verwarnung hat der Schiedsrichter auch beim Platzverweis den Spieler persönlich 
anzusprechen; der Grund der Entscheidung ist in kurzer Form mitzuteilen. Ist die 
rote Karte für einen Platzverweis vorgeschrieben, so hat der Schiedsrichter 
sie dem betreffenden Spieler zu zeigen. Der Schiedsrichter darf das Spiel erst 
wieder fortsetzen lassen, nachdem der vom Spielfeld gewiesene Spieler das Spielfeld 
verlassen hat.  Eine der Hauptaufgaben 
schiedsrichterlicher Tätigkeit ist der Schutz der Spieler vor gesundheitlichen 
Schäden. Der Schiedsrichter muss mit aller Härte und Schärfe gegen 
jene Spieler vorgehen, die keine Rücksicht gegenüber der Gesundheit 
des Gegenspielers kennen. Eine gute Kondition, gutes 
Laufvermögen und ein an das Spiel angepasstes Stellungsspiel werden dem Schiedsrichter 
eine korrekte Beurteilung verbotenen Spiels besser ermöglichen. Großmut 
und Großzügigkeit stehen oft am Beginn eines ausartenden Spiels, wobei 
nicht selten der Schiedsrichter die Schuld hat. Die Persönlichkeit des Schiedsrichters 
bestimmt den Ablauf eines Rollhockeyspiels; neutrale, objektive und korrekte Entscheidungen 
von Beginn des Spiels an bestimmen die Grenzen, die die Spieler nicht zu Überschreiten 
haben.  Jeder Schiedsrichter wird wohl versuchen, möglichst 
mit allen Spielern das Spiel zu beenden. Er wird von seinem Recht - und seiner 
Pflicht - den Platzverweis auszusprechen, Gebrauch machen müssen, wenn die 
Regeln nach der Art des Vergehens den Platzverweis zwingend vorschreiben bzw. 
wenn ein bereits verwarnter Spieler wiederholt unfair spielt oder sich eines unsportlichen 
Betragens schuldig macht. Großzügigkeit und mangelnder Mut können 
sonst dazu führen, dass der Schiedsrichter keine Autorität gegenüber 
den Spielern besitzt.  Nach einem Platzverweis wird 
der Schiedsrichter darauf zu achten haben, dass er das Spiel wieder in den Griff 
bekommt. Die Spieler müssen erkennen, dass er weitere Ausschreitungen nicht 
dulden wird. Mit der Anwendung der Vorteilsbestimmung sollte der Schiedsrichter 
daher gerade nach einem Feldverweis besonders vorsichtig umgehen!   
                                                                 Faszit  
  Für den Schiedsrichter wird es nie leicht sein, persönliche Strafen 
auszusprechen. Er muss aber immer bedenken, dass Langmut und Großzügigkeit 
bei der Spielleitung oft Ursachen unfairer und roher Spielweise sind. Mit dem 
Mut des Schiedsrichters  auch zu unpopulären Entscheidungen wie bei 
den persönlichen Strafen  wird das Ansehen des Rollhockeysportes in 
der Öffentlichkeit steigen, niemals aber Schaden nehmen.  Für 
den Rollhockeysport ist nicht von Bedeutung, wie viele Verwarnungen oder Platzverweise 
ein Schiedsrichter ausspricht, sondern es zeichnet den Schiedsrichter aus, der 
kraft seiner Persönlichkeit den Regeln Geltung verschafft. Die persönlichen 
Strafen dürfen nicht gewissermaßen als Symbol seiner Machtbefugnisse 
gesehen werden, sie sollten stets nur das letzte Mittel im Glied der Möglichkeiten 
sein, um die ordnungsgemäße Durchführung eines Rollhockeyspiels 
zu garantieren.  
                                                                                                                         
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